Räume eintragen und die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung bekommen, mit Dachschrägen, Balkon und Keller. Die Zeichnung zeigt, welche Fläche voll, zur Hälfte oder gar nicht zählt.
Räume
Maße in m
Gemessen wird von Wand zu Wand an der fertigen Oberfläche, also ab Putz oder Fliesen. Bei einer Dachschräge liegt die Schräge an der Länge, die Breite misst du quer dazu ab der Kniestockwand. L-förmige Räume trägst du als zwei Rechtecke ein. Als Abzug zählen Schornsteine und Pfeiler über 0,1 m² und Treppen mit mehr als drei Steigungen.
Wohnfläche berechnen nach der Wohnflächenverordnung
Die Wohnfläche ist die Summe der Grundflächen aller Räume, die zur Wohnung gehören. Wie gemessen und angerechnet wird, regelt seit 2004 die Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV. Gemessen wird zwischen den fertigen Wänden, also ab Putz, Fliesen oder Verkleidung. Sockelleisten, Heizkörper, Badewannen und Einbauschränke werden nicht abgezogen.
Danach zählt nicht jeder Quadratmeter gleich. Entscheidend sind die Raumhöhe und die Art des Raums:
Fläche
zählt zur Wohnfläche
Räume und Raumteile ab 2 m lichter Höhe
voll
Raumteile von 1 m bis unter 2 m Höhe
zur Hälfte
Raumteile unter 1 m Höhe
gar nicht
Wintergarten unbeheizt, Schwimmbad
zur Hälfte
Balkon, Loggia, Dachgarten, Terrasse
in der Regel ein Viertel, höchstens die Hälfte
Keller, Abstellraum außerhalb der Wohnung, Waschküche, Heizungsraum, Garage
gar nicht
Wohnfläche mit Dachschräge
Unter einer Dachschräge wird die Grundfläche in Streifen geteilt. Wo die Schräge niedriger als 1 m ist, zählt nichts. Zwischen 1 und 2 m zählt die Hälfte, ab 2 m alles. Den Abstand dieser Linien von der Kniestockwand rechnest du aus der Kniestockhöhe und der Dachneigung:
1-m-Linie = (1 m − Kniestock) ÷ tan(Neigung)Abstand von der Kniestockwand, für die 2-m-Linie steht 2 m statt 1 m in der Formel
Bei einem Kniestock von 0,6 m und 40 Grad Neigung liegt die 1-m-Linie 0,48 m von der Wand entfernt, die 2-m-Linie 1,67 m. Einfacher geht es im Raum selbst: An der Schräge die Punkte in 1 m und 2 m Höhe markieren und den Abstand zur Wand am Boden messen.
Ein Schlafzimmer mit 4,5 × 4 m, 1 m Kniestock und 45 Grad hat 18,00 m² Grundfläche. Der 1 m breite Streifen unter der Schräge zählt zur Hälfte, so kommen 15,75 m² Wohnfläche heraus.
Wie viel von einem 4 m tiefen Raum zählt
Kniestock
30°
40°
45°
50°
60°
0,5 m
57 %
70 %
75 %
79 %
86 %
1,0 m
78 %
85 %
88 %
90 %
93 %
1,5 m
89 %
93 %
94 %
95 %
96 %
Schräge an einer Seite, Anteil der Grundfläche, der als Wohnfläche zählt. Ein flaches Dach mit niedrigem Kniestock kostet am meisten Fläche, ab 2 m Kniestock gibt es keinen Abzug mehr.
Balkon, Terrasse und Wintergarten
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel. Ein Balkon mit 4 × 2 m bringt also 2,00 m² Wohnfläche. Bis zur Hälfte ist möglich, zum Beispiel bei besonders großen oder gut nutzbaren Flächen. Wer so rechnet, hält es am besten im Vertrag fest. Ein unbeheizter Wintergarten zählt zur Hälfte, ein beheizter wie ein normaler Raum.
Was nicht zur Wohnfläche zählt
Zubehörräume gehören nicht dazu: Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Dachböden, Heizungsräume und Garagen. Auch Räume, die nicht als Aufenthaltsraum zugelassen sind, zählen nicht. Innerhalb der Räume werden abgezogen:
Schornsteine, Vormauerungen, freistehende Pfeiler und Säulen, wenn sie höher als 1,50 m sind und mehr als 0,1 m² Grundfläche haben,
Treppen mit mehr als drei Steigungen und ihre Treppenabsätze,
Türnischen,
Fenster- und Wandnischen, die nicht bis zum Boden reichen oder höchstens 13 cm tief sind.
Diese Flächen trägst du im Rechner beim Raum als Abzug ein.
Wohnfläche oder Grundfläche nach DIN 277?
In Exposés und Bauplänen steht oft die Grundfläche nach DIN 277. Sie rechnet Flächen unter Dachschrägen voll an und weist sie nur getrennt aus. Bei Dachwohnungen ist sie deshalb deutlich größer als die Wohnfläche. Der Rechner zeigt beide Werte: die Grundfläche der Wohnung und die Wohnfläche nach WoFlV.
Wohnfläche im Mietvertrag
Ist eine Wohnung mehr als 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, ist das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Mangel, die Miete kann entsprechend gemindert werden. Bei einer Mieterhöhung zählt dagegen die tatsächliche Fläche, nicht die im Vertrag. Ältere Berechnungen nach der früheren II. Berechnungsverordnung zogen bei Maßen aus dem Rohbauplan pauschal 3 Prozent für den Putz ab und rechneten Balkone oft zur Hälfte. Bei einem Streit um die Fläche helfen ein Sachverständiger oder der Mieterverein.
Grenzen des Rechners
Der Rechner rechnet mit rechteckigen Räumen und einer gleichmäßigen Dachschräge mit einer Neigung. Gauben, Knicke im Dach oder Schrägen an der Stirnseite trägst du als eigene Rechtecke ein. Für Mietverträge, Verkauf oder Förderanträge ist ein genaues Aufmaß vor Ort sinnvoll.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Wohnfläche mit Dachschräge?
Fläche unter 1 m Höhe zählt nicht, von 1 bis 2 m zur Hälfte, ab 2 m voll. Ein Raum mit 4,5 × 4 m, 1 m Kniestock und 45 Grad hat 18,00 m² Grundfläche und 15,75 m² Wohnfläche.
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
Ja, in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Ein Balkon mit 8 m² bringt also meist 2 m² Wohnfläche.
Zählt der Keller zur Wohnfläche?
Nein, Keller sind Zubehörräume. Nur ausgebaute Räume, die als Aufenthaltsraum zugelassen sind und zur Wohnung gehören, zählen mit.
Wird ab Putz oder ab Rohbau gemessen?
Ab der fertigen Oberfläche, also ab Putz, Fliesen oder Verkleidung. Sockelleisten werden nicht abgezogen.